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   BGH, 11.08.1989 - 2 ARs 402/89   

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https://dejure.org/1989,14354
BGH, 11.08.1989 - 2 ARs 402/89 (https://dejure.org/1989,14354)
BGH, Entscheidung vom 11.08.1989 - 2 ARs 402/89 (https://dejure.org/1989,14354)
BGH, Entscheidung vom 11. August 1989 - 2 ARs 402/89 (https://dejure.org/1989,14354)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Abgabebeschlusses bei Wohnsitzwechsel des Angeklagten

 
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  • BGH, 13.10.1959 - 2 ARs 55/59
    Auszug aus BGH, 11.08.1989 - 2 ARs 402/89
    Die aus der späteren Feststellung, daß der Angeklagte schon Mitte Januar 1989 nach Mannheim zurückgekehrt ist (Bl. 69 d.A.), resultierenden Zweifel, ob sich der Angeklagte im Zeitpunkt der Übernahme noch im Bezirk des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort aufhielt, berühren die Wirksamkeit der Übernahme nicht (BGHSt 13, 284).

    Die in diesem Verfahrensteil grundsätzlich gegebene Möglichkeit einer Rückübertragung (BGHSt 13, 284) umfaßt infolge der weiteren Verbindung (Bl. 77, 78 d.A.) auch den unmittelbar beim Amtsgericht Duisburg-Ruhrort anhängig gewordenen (Bl. 17, 20 d.A.) Verfahrensteil (BGH, Beschluß vom 17. März 1989 - 2 ARs 110/89), in dem eine Abgabe nach § 42 Abs. 3 JGG nicht möglich war (BGHSt 13, 209), weil der Wohnsitzwechsel schon vor Erhebung der Anklage erfolgt ist (Bl. 17, 86 d.A.).

  • BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58

    Abgabe des Verfahrens nach Anklageerhebung im Falle eines Wechsels des

    Auszug aus BGH, 11.08.1989 - 2 ARs 402/89
    Die in diesem Verfahrensteil grundsätzlich gegebene Möglichkeit einer Rückübertragung (BGHSt 13, 284) umfaßt infolge der weiteren Verbindung (Bl. 77, 78 d.A.) auch den unmittelbar beim Amtsgericht Duisburg-Ruhrort anhängig gewordenen (Bl. 17, 20 d.A.) Verfahrensteil (BGH, Beschluß vom 17. März 1989 - 2 ARs 110/89), in dem eine Abgabe nach § 42 Abs. 3 JGG nicht möglich war (BGHSt 13, 209), weil der Wohnsitzwechsel schon vor Erhebung der Anklage erfolgt ist (Bl. 17, 86 d.A.).
  • BGH, 17.03.1989 - 2 ARs 110/89

    Voraussetzungen für eine Abgabe nach § 42 Abs. 3 S. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG)

    Auszug aus BGH, 11.08.1989 - 2 ARs 402/89
    Die in diesem Verfahrensteil grundsätzlich gegebene Möglichkeit einer Rückübertragung (BGHSt 13, 284) umfaßt infolge der weiteren Verbindung (Bl. 77, 78 d.A.) auch den unmittelbar beim Amtsgericht Duisburg-Ruhrort anhängig gewordenen (Bl. 17, 20 d.A.) Verfahrensteil (BGH, Beschluß vom 17. März 1989 - 2 ARs 110/89), in dem eine Abgabe nach § 42 Abs. 3 JGG nicht möglich war (BGHSt 13, 209), weil der Wohnsitzwechsel schon vor Erhebung der Anklage erfolgt ist (Bl. 17, 86 d.A.).
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